Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld in Zeiten der Corona-Krise1 Jahr Kanzlei Mittelmann & Wiemann
Vor einem Jahr hat die Rechtsanwaltskanzlei Mittelmann & Wiemann ihre Büros an der Bahnhofstraße 6 in Sprockhövel bezogen. „Es war ein sehr ereignisreiches Jahr mit viel Arbeit für uns und unsere Mitarbeiterinnen“, berichtet Rechtsanwalt Lars Mittelmann, der nach 15-jähriger Tätigkeit in Gevelsberg gemeinsam mit Rechtsanwalt Yannick Wiemann den „Sprung“ in seine Sprockhöveler Heimat gewagt hatte. Zu den langjährigen Mandanten der beiden Rechtsanwälte haben sich viele neue Mandanten aus Sprockhövel und Umgebung gesellt. Weiterhin vertreten die beiden Fachanwälte ihre Mandanten vor allem im Arbeits-, Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht.
Die Corona-Pandemie sorgte in den letzten Wochen dann für einige Einschränkungen im täglichen Betrieb der Kanzlei, seit Anfang Mai hat diese aber wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. „Der Umgang mit dieser Situation war für uns eine neue Herausforderung, die wir aber gut gemeistert haben“, ist Rechtsanwalt Mittelmann zufrieden. „Wir haben die Zeit auch genutzt, um uns weiterzuentwickeln und noch mehr den Wünschen und Bedürfnissen der Mandanten anzupassen. So werden wir beispielsweise auch in Zukunft weiterhin die Möglichkeit anbieten, Besprechungstermine per Videotelefonie durchzuführen.“
Die Kanzlei hat zudem ihre Mandanten fortlaufend mit Beiträgen auf ihrer homepage www.mwkanzlei.de und ihrer facebook-Seite über die aktuellen rechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise informiert. Dies vor allem im Hinblick auf die Entwicklungen im Arbeitsrecht und Reiserecht. „Die Corona-Pandemie wird uns gerade in diesen Rechtsgebieten sicherlich noch das ganze Jahr über stark beschäftigen“, ist sich Fachanwalt für Arbeitsrecht Wiemann sicher. „Schon jetzt vertreten wir eine Vielzahl von Mandanten, die vermeintlich wegen der Folgen der Corona-Krise von ihren Arbeitgebern gekündigt worden sind oder denen die Löhne nicht bzw. nicht mehr in voller Höhe gezahlt werden.“ Doch in vielen Fällen sind die Gründe nur vorgeschoben. „Allein der Verweis auf Corona und angebliche Umsatzeinbußen reicht natürlich nicht aus, eine Kündigung rechtfertigen zu können“, erklärt Rechtsanwalt Mittelmann und rät in diesen Fällen dringend zur Erhebung der Kündigungsschutzklage, um die Weiterbeschäftigung oder aber zumindest die Zahlung einer Abfindung erreichen zu können.
Daneben hat die Corona-Krise schon jetzt vor allem große Auswirkungen auf gebuchte Urlaubsreisen. Nahezu sämtliche Flüge wurden von den Airlines in den letzten Wochen annuliert. Die Erstattung der gezahlten Flugpreise und die Zahlung etwaiger Entschädigungen lässt dann aber oft lange auf sich warten. „Teilweise verweigern die Fluggesellschaften auch vollständig jegliche Zahlung“, berichtet Rechtsanwalt Wiemann. „Und dies größtenteils mit schlicht unrichtigen Begründungen“. Das gleiche gilt für Forderungen gegenüber Reiseveranstaltern nach Stornierungen der Reise bzw. Rücktritt vom Reisevertrag. „Hier hilft leider oftmals nur die Klage, die viele Airlines und Reiseveranstalter dann zum Anlass nehmen, doch noch rasch zu zahlen.“
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Rechts- & Fachanwälte
Mittelmann & Wiemann
Bahnhofstraße 6
45549 Sprockhövel
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