Fachgebiet

Medizinrecht

 

Medizinrecht

Rechtsanwalt Mittelmann ist seit über 10 Jahren als Fachanwalt für Medizinrecht schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig und führt bundesweit ausschließlich für Patienten Verfahren vor den spezialisierten Kammern bzw. Senaten für Arzthaftungssachen der Landgerichte und Oberlandesgerichte.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. geht von jährlich 200.000 Behandlungsfehlern in Deutschland aus, wovon 20.000 tödlich enden. Trotz dieser erschreckenden Zahlen wird bislang nur ein Bruchteil dieser Behandlungsversäumnisse von den Patienten bzw. deren Angehörigen zum Anlass genommen, die Behandlung durch einen Gutachter bzw. ein Gericht überprüfen zu lassen. Häufig wird immer noch befürchtet, dass Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser nicht erfolgreich durchgesetzt werden können. Dies allerdings ist inzwischen ein Irrglaube. Die Sachverständigen erstellten ihre Gutachten in aller Regel nicht mehr nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, sondern regelmäßig äußerst sorgfältig, neutral, umfassend und kritisch. Zum anderen haben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und das Patientenrechtegesetz aus Februar 2013 zu einer zunehmenden „Waffengleichheit“ zwischen Patient und Arzt/Krankenhaus geführt. So haftet der Behandler nicht nur für den klassischen Behandlungsfehler, sondern darüber hinaus u.a. auch für Fehler bei der sogenannten Befunderhebung (z.B. dem Unterlassen von Kontrolluntersuchungen) oder dann, wenn er den Patienten vor der Behandlung nicht ausreichend über die hiermit verbundenen Risiken oder Behandlungsalternativen aufgeklärt hat. 

Wir besprechen mit ihnen ausführlich den Ablauf der Behandlung, besorgen uns dann sämtliche relevanten Behandlungsunterlagen und prüfen anschließend die Angelegenheit – auch in Zusammenarbeit mit ihrer Krankenkasse – auf mögliche Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Im Anschluss werden die Schadensersatzansprüche dann unsererseits gegenüber den Behandlern geltend gemacht und begründet. Wir streben immer eine außergerichtliche Verständigung mit der Gegenseite ein. Sollte eine solche allerdings nicht bzw. nicht zu akzeptablen Konditionen möglich sein, folgt das gerichtliche Verfahren, in dem dann die Gerichte in aller Regel noch vor der mündlichen Verhandlung ein schriftliches Gutachten zu den im Raume stehenden Behandlungsfehlern einholen.

Wir sorgen für die Durchsetzung der durch die fehlerhafte Behandlung entstehenden Schadensersatzansprüche:

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Unterhaltsschaden
  • Kosten für Umbaumaßnahmen Pkw, Wohnung etc.
  • Beerdigungskosten

Als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht berücksichtigt Rechtsanwalt Mittelmann selbstverständlich auch die weiteren Folgen von Behandlungsfehlern (behinderungsgerechte Beschäftigung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung, Pflegeleistungen etc.).

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir freuen uns, Ihre Bekanntschaft zu machen.

Rechts- & Fachanwälte
Mittelmann & Wiemann
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45549 Sprockhövel

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