Verkehrsrecht

 

Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle sind leider ein Massenphänomen in Deutschland. Im Jahre 2015 gab es nach Angaben des ADAC über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle im Straßenverkehr, die von der Polizei aufgenommen wurden. Dies sind rund 6.850 Unfälle pro Tag !

Wir sorgen für die Regulierung ihres Unfallschadens.

Dies betrifft zum einen den Schaden an ihrem Fahrzeug. Hier sorgen wir dafür, dass der Unfallschaden vollständig ausgeglichen wird und dass die – teilweise grob unrichtigen – Einwendungen und Kürzungen der Haftpflichtversicherungen zurückgewiesen werden.

Zum anderen führen Unfälle – insbesondere bei Fußgängern und Motorradfahrern – häufig zu teils dauerhaften Personenschäden, die selbstverständlich ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auszugleichen sind. Wir sorgen für die Durchsetzung der durch den Unfall resultierenden Schadensersatzansprüche:

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Unterhaltsschaden
  • Pflegekosten

Daneben kümmern wir uns im Verkehrsrecht um

  • Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko)
  • Ansprüche nach Autodiebstahl und Vandalismus
  • Probleme bei Autokauf und Autoverkauf (Gewährleistung, Schadensersatz, Rücktritt, Garantie)
  • Strafverfahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer, Handynutzung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß etc.)
  • Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot
  • Fahrtenbuchauflage
  • Führerscheinentzug, Fahrverbot
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Als Fachanwälte für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht kümmern wir uns natürlich nicht nur um die klassische Unfallregulierung, sondern auch um die weiteren „Baustellen“ nach einem Unfall:

  • Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung und Krankentagegeldversicherung
  • Probleme mit dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Ansprüche gegenüber der Krankenkasse und der Pflegeversicherung
  • Anerkennung als Wegeunfall durch die Berufsgenossenschaft
  • Anerkennung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir freuen uns, Ihre Bekanntschaft zu machen.

Rechts- & Fachanwälte
Mittelmann & Wiemann
Bahnhofstraße 6
45549 Sprockhövel

Telefon: 02324 9041414
Fax: 02324 9041415
E-Mail: info@mwkanzlei.de
Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mo., Di., Do.: 14.30 – 17.30 Uhr

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